Auch im nächsten Jahr wird die Gemeinde Reifferscheid wieder an den Weg gerücktes Laub-Stammholz (vorwiegend Buche/Eiche) verkaufen.
Gemeindeangehörige können zum Eigenbedarf je Haushalt 5 Festmeter zu 55€/Fm, zzgl. 5,5% Mwst. erwerben. Wie bereits erwähnt, beziehen sich die 5 Festmeter nicht auf den Einwohner der Gemeinde, sondern auf den Haushalt. Das an Gemeindeangehörige veräußerte Holz, darf nicht für eine Nutzung außerhalb der Gemeinde Reifferscheid weiterverkauft werden. Relativ stabile Preise können jährlich nur dann gehalten werden, wenn das vergebene Holz ausschließlich in Reifferscheid Verwendung findet. Gefälligkeitsbestellungen für Dritte werden nicht geduldet. Bei Bekanntgabe wird der Holzverkauf eingestellt.
Eine Holzbestellung, die sich an die Vorgaben der Gemeinde hält, kann nach wie vor gewährleistet werden. Im Zuge des Klimawandels hat sich die Gemeinde Reifferscheid dem
„Klimaangepassten Waldmanagement“ angeschlossen. Dies bedeutet, dass aus Flächen der Größenordnung von 50 ha für 10 Jahre kein Brennholz entnommen werden kann. Hierfür erhält die Gemeinde eine relativ hohe Förderung vom Land Rh.-Pf.
Außerdem wird Käferholz (stehendes Holz) für Selbstwerber mit Motorsägeschein zu 20€/Fm zzgl. 5,5% Mwst. angeboten. Bestellungen für gerücktes Stammholz können bis zum 31.12.2024 unter der Tel.: 02691/3984, entgegengenommen werden. Nachzügler werden nicht mehr berücksichtigt. Das Angebot für Käferholz gilt ganzjährig, solange der Vorrat reicht. Das Holz darf erst nach Bezahlung der Rechnung und, zur Vermeidung von Wegeschäden, nur bei geeigneter Witterung abgefahren werden.
Wichtig, neue Regelungen:
Über die allgemeinen Regelungen hinaus, haben sich ab diesem Jahr vom Forstamt Adenau weitere Vorgaben ergeben, an die die Ortsgemeinde Reifferscheid gebunden ist.
Diese Modalitäten sehen, wie folgt aus:
Bevor eine Brennholzbestellung abgegeben werden kann, muss jeder Brennholzbewerber beim
Ortsbürgermeister eine Kopie eines Nachweises vorlegen, die besagt, dass er im Besitz eines Sägekettenscheines ist, der besagt, dass er den Nachweis erbracht hat, über die unfallverhütenden Fähigkeiten zu verfügen, liegendes Brennverholz zu verarbeiten.
Zusätzlich ist ein Haftungsvertrag zwischen dem Kunden und der Ortsgemeinde Reifferscheid erforderlich.
Diesen Haftungsvertrag beinhaltet drei grundsätzliche Aussagen:
1. Allgemeine Bedingungen zum Kauf von liegendem Holz für nicht gewerbliche
Selbstaufarbeitung.
2. Bedingungen für die nicht gewerbliche Aufarbeitung von liegendem Holz durch
Selbstwerber
3. Haftungserklärung des Selbstwerbers
Der Haftungsvertrag, der ein komplette DIN-A-Seite ausgefüllt, wird in den beiden Aushangkästen zum Aushang gebracht.
Nochmal zusammenfassend, vor der Brennholz-Bestellung muss, wie bereits ausgeführt, eine Kopie des angesprochenen „Sägekettenscheines“ beim Ortsbürgermeister abgegeben werden. Er kann auch per E-Mail an folgende Adresse: reifferscheid.buergermeister@t-online.de gesandt werden. Zusätzlich muss das Formular „Haftungsvertrag“ vom Holzwerber unterschrieben und ebenfalls abgegeben werden.
Peter Leßmann, Ortsbürgermeister
28. November 2024